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BGH, 19.12.1961 - I ZR 115/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 587 (Ls.)
- MDR 1962, 277
- GRUR 1962, 249
- DB 1962, 301
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1957 - I ZR 230/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1961 - I ZR 115/60
Es hat seine Auffassung zutreffend (BGH in GRUR 1958, 32 - Haferschleim) damit begründet, daß der mit der Klage beanstandete Verstoß gegen ein lebensmittelrechtliches Bezeichnungsverbot (§ 4 e Nr. 3 LebmG) als unrichtige und irreführende Angabe i.S. des § 3 UWG angesehen werden und ferner unter dem Gesichtspunkt der Erlangung eines Vorsprungs vor gesetzestreuen Mitbewerbern als Verletzung des § 1 UWG erscheinen könne. - BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59
Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)
Auszug aus BGH, 19.12.1961 - I ZR 115/60
Soweit die Revision das Weinrecht als Sonderregelung dem allgemeinen Lebensmittelrecht gegenüberzustellen sucht, ist mit dem Berufungsgericht allerdings davon auszugehen, daß die Verkehrsauffassung im Schaumwein eine vom Stillwein wesensverschiedene Warengattung sieht, die als eine in sich geschlossene Gruppe der anderen Warengattung Wein gegenübertritt und von ihr abgesondert erscheint (BGH in GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung).
- BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61
Rechtsmittel
Eine amtliche oder sonst verbindliche Begriffsbestimmung der Bezeichnung "Fichtennadelextrakt", nach der sich die Hersteller und Händler richten müßten und durch die auch die Verkehrsauffassung beeinflußt sein könnte (vergl. zu letzterem BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim - GRUR 1958, 492, 496 - Eis-Pralinen - GRUR 1962, 249, 252 - Schaumweinwerbung "naturrein" -), ist nach der zutreffenden Feststellung des Berufungsgerichts bisher nicht vorhanden.